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Enduring Freedom

der Kampf gegen den Terrorismus

Die Operation Enduring Freedom (OEF, engl. Operation dauerhafte Freiheit) ist eine von den USA geführte militärische Operation gegen „den Terrorismus“. Sie sollte ursprünglich „Operation Infinite Justice“ (engl. Operation grenzenlose Gerechtigkeit) heißen, jedoch musste dieser Titel geändert werden, weil aus islamischer Sicht Gerechtigkeit allein bei Allah anzusiedeln sei. OEF besteht derzeit aus zwei weitgehend unabhängigen Teiloperationen, die in Afghanistan und im Seegebiet am Horn von Afrika stattfinden. In der Anfangsphase der Operation wurden außerdem militärische Kräfte im Bereich des Persischen Golfs bereitgehalten.

 

Allgemeines

 

Als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA erklärten die USA den Krieg gegen den Terror. Eine der Maßnahmen dieses Krieges ist die Operation Enduring Freedom. Sie begann am 7. Oktober 2001 und hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen. Außerdem sollen Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abgehalten werden. An dieser Operation sind inzwischen etwa 70 Nationen beteiligt, darunter Deutschland. Die Operation wird vom amerikanischen Regionalkommando USCENTCOM mit Hauptquartier in Tampa/Florida geführt.

 

Als Rechtsgrundlage wird Resolution 1368 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 12. September 2001 in Anspruch genommen. Diese Resolution verurteilte die Ereignisse vom 11. September 2001 als grauenhafte Terroranschläge und als Bedrohung für den internationalen Frieden sowie die internationale Sicherheit. Der NATO-Rat beschloss daraufhin, die Anschläge vom 11. September 2001 als Angriff auf die Vereinigten Staaten unter Artikel 5 des Washingtoner Vertrages zu werten. Der Sicherheitsrat der VN ruft diesbezüglich die Staatengemeinschaft an keiner Stelle dazu auf, militärische Maßnahmen nach Artikel 42 VN-Charta zu ergreifen. Daher beriefen sich die USA und das Vereinigte Königreich bei ihren Angriffen auf Afghanistan ab 7. Oktober 2001 gemäß Artikel 51 der VN-Charta auf das Recht zur Selbstverteidigung. Derzeit liegt ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere NATO-Mitglieder eindeutig nicht mehr vor. Die völkerrechtlichen Grundlagen für diese Operation bleiben formal und inhaltlich umstritten.

 

Aus: Wikipedia

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